FAQ | Häufig gestellte Fragen

Wie werde ich Mitglied?

Das ist ganz einfach. Kommt zu den angegebenen Zeiten zu uns in die Vereinsräume. Es ist immer jemand da, der euch die Schießstände zeigt und eure Fragen beantwortet.

Wir sagen immer, kommt erst ein paar Mal, bevor ihr das Beitrittsformular ausfüllt. Wir haben Vereinswaffen, mit denen ihr üben könnt.

Wie komme ich möglichst schnell an eine Waffe?

Regelmäßig melden sich Interessenten mit der Ambition, möglichst schnell eine Waffe besitzen zu dürfen.
Dieses Vorhaben unterstützen wir nicht und sind besonders wachsam bei Interessenten mit dieser Einstellung.

Einziges Ziel der Waffenbesitzkarte im Zusammenhang mit dem Schießsport ist, den kompetitiven Aspekt des Sports zu fördern. Der Sportschütze hat durch eine eigene Waffe die Möglichkeit, diese an sich anzupassen und selbständig an Wettbewerben teilzunehmen.
Die allgemeinen Voraussetzungen für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte sind in §4 und für Sportschützen zusätzlich in §14 des Waffengesetzes geregelt.

Ob wir als Verein dem Antragsteller das Bedürfnis nach §8 WaffG zusagen und beim Schießsportverband beantragen, entscheidet der Vereinsvorstand in der Vorstandssitzung. In dieser werden auch die vereinsinternen Vorgaben, wie das Erreichen eines Mindestdurchschnittsergebnis, die regelmäßige Teilnahme an Wettbewerben und das Vorliegen der Sachkunde geprüft, sowie die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung bewertet.

Achtung: Diese Darstellung ist unverbindlich, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wird nicht regelmäßig aktualisiert und ist keine Auskunft im Rechtssinne!